Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verfahren und die Regeln für alle eingehenden Aufträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ausnahmen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einbeziehung zusätzlicher Bedingungen durch den Kunden sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
II. Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eingehende Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das gleiche gilt für mündliche Vereinbarungen und Erklärungen jeder Art.
2.2. Der Vertrag zwischen den Parteien gilt mit der Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail, spätestens jedoch mit der Lieferung der Ware oder Leistung als geschlossen.
2.3. Wir behalten uns das Recht vor, bei der Ausführung der Bestellung technische Änderungen vorzunehmen.
III. Die Lieferfrist
3.1. Die Einhaltung der Lieferfrist bedeutet die vollständige Erfüllung aller in der Bestellung genannten Bedingungen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
3.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit diese Umstände auf die Arbeiten oder den Liefergegenstand von erheblichem Einfluss sind.
3.3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Vorliegen der vorgenannten Umstände auch bei unseren Unterlieferanten. Unsere Haftung in den vorgenannten Fällen entfällt bereits dann, wenn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ein Grund für eine Fristverlängerung vorliegt. Von dem Eintritt und der Beendigung von Umständen, die für die Ausführung der Lieferung von besonderer Bedeutung sind, ist der Besteller rechtzeitig zu benachrichtigen.
3.4. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, dem Kunden die gelieferten Produkte in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb der in Abschnitt VIII genannten Fristen zu veranlassen.
3.5. Die angegebenen Lieferfristen gelten als Wunschlieferfristen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug der Lieferung sind ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen.
IV. Versand der Lieferung und Gefahrübergang
4.1. Die Gefahr an den Produkten der Lieferung geht spätestens mit der Übergabe der Lieferung an den Kunden auf diesen über.
4.2 Verzögert sich der Versand der Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
4.3. Der Versandweg und die Verpackung erfolgen nach unserem Ermessen entsprechend dem Liefergegenstand und dem Bestimmungsort.
V. Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Preises
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen für die jeweilige Lieferung durch den Kunden vor.
VI. Gewährleistung
6.1. Der Kunde hat die Lieferung auf Übereinstimmung mit den vereinbarten Mengen und Produkten, einschließlich ihrer Spezifikationen und äußeren Merkmale, bei und unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen. Stellt er Abweichungen hinsichtlich der gelieferten Mengen und Produkte fest, muss der Kunde uns spätestens 10 Tage nach der Lieferung unter Angabe der Abweichung benachrichtigen.
6.2 Die Garantiezeit beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem Datum der Lieferung an den Kunden.
6.3. Ansprüche auf Nachbesserung bestehen, wenn der Liefergegenstand in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt worden ist. Bei berechtigter Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl das mangelhafte Teil nach oder liefern ein neues Teil. Für die Lieferung von Ersatzteilen gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Abschnitt V.
6.4. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. zur Lieferung und zum Austausch des mangelhaften Produkts gegen ein unbeschädigtes Teil oder eine unbeschädigte Sache hat der Kunde uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Gewährleistung befreit.
6.5. Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. die Kosten der Lieferung und des Austausches mangelhafter gegen neue Produkte, die Kosten der Ersatzteillieferung einschließlich der Transportkosten sowie die jeweiligen Wartungskosten, soweit dies im Einzelfall begründet und erforderlich ist. Andernfalls gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.
6.6. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt bei unsachgemäßem oder unsachgemäßem Gebrauch, bei allgemeinem Verschleiß, bei Betrieb unter extremen Bedingungen und bei vorsätzlicher Beschädigung.
6.7. Die vorstehenden Absätze regeln unsere Gewährleistungspflicht und schließen alle anderen Gewährleistungsansprüche aus. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
VII. Zeichnungen, Dokumente, Urheberrechte
7.1. An Zeichnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-, Urheber-, Vervielfältigungs- und sonstige Schutzrechte) zu beachten.
VIII. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung des vereinbarten Lieferwertes innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum netto. Unzulässige Abzüge wie Skonti, Abzüge für Skonti in einer anderen als der schriftlich vereinbarten Skontofrist, Abzüge für Verpackung, Abzüge für Porto oder sonstige von uns nicht genehmigte Kürzungen des Vertragspreises gelten als fällig.
8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
8.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann unsere Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt abgetreten werden. Wird im Falle des Zahlungsverzugs ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Forderung beauftragt, so trägt der Kunde sämtliche Kosten, die sich aus dieser Beauftragung ergeben.
IX. Beseitigung ungeeigneter Waren
9.1. Die Entsorgung von alten und unbrauchbaren Teilen und Produkten ist Sache des Kunden.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt bulgarisches materielles Recht, und das bulgarische Gericht ist zuständig.
10.2. Wenn bestimmte Bedingungen auslaufen oder ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, und die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die den erklärten und gewünschten Zielen am ehesten entspricht und eine rechtliche Grundlage und Wirkung bietet.